Rechtsprechung
LG Köln, 04.06.2015 - 9 S 22/14 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- verkehrslexikon.de
Zum Prognoserisiko bei der Einhaltung der 130-%-Grenze
- IWW
§§ 7, 18 StVG, § 115 VVg, § 1 PflVG, § 828 BGB
EUnfallschadenregulierung, Reparaturkosten, 10-Prozent-Grenze - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ersatz der vollständigen Reparaturkosten als Schadensersatzanspruch bzgl. Wiederbeschaffungswerts
- kanzlei-heskamp.de
- captain-huk.de (Kurzanmerkung und Volltext)
LG Köln sieht mit Berufungsurteil vom 4.6.2015 - 9 S 22/14 - eindeutig das Prognoserisiko bei dem Schädiger und sprach daher Reparaturkosten auch knapp über 130 % zu.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Wenn Reparaturkosten laut Gutachten in der 130%-Grenze bleiben, darf man sich darauf verlassen
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Reparaturkosten übersteigen Gutachten-Prognose ...
- anwalt.de (Kurzinformation)
Autounfall: Wenn der Kfz-Gutachter sich verschätzt
Besprechungen u.ä.
- captain-huk.de (Kurzanmerkung und Volltext)
LG Köln sieht mit Berufungsurteil vom 4.6.2015 - 9 S 22/14 - eindeutig das Prognoserisiko bei dem Schädiger und sprach daher Reparaturkosten auch knapp über 130 % zu.
Verfahrensgang
- AG Köln, 13.12.2013 - 1 C 394/12
- AG Wipperfürth, 13.12.2013 - 1 C 394/12
- LG Köln, 04.06.2015 - 9 S 22/14
Papierfundstellen
- r+s 2016, 105
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 15.10.1991 - VI ZR 314/90
Beschaffung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs als Form der Naturalrestitution
Auszug aus LG Köln, 04.06.2015 - 9 S 22/14
Nach der Rechtsprechung trägt das Prognoserisiko grundsätzlich der Schädiger in den Fällen, in denen sich der Geschädigte aufgrund entsprechender Information vom Sachverständigen für eine Reparatur als Weg der Schadensbehebung mit dem vermeintlich geringeren Aufwand entscheidet (BGH, Urt. v. 15.10.1991 - VI ZR 314/90 = NJW 1992, 302).Eine Begrenzung des Ersatzanspruchs des Klägers folgt auch nicht aus der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, nach welcher das Werkstatt- oder Prognoserisiko ausnahmsweise dann zu Lasten des Geschädigten geht, wenn dem Geschädigten ein Verschulden hinsichtlich der fehlerhaften Einschätzung des Sachverständigen zur Last fällt (vgl. Urteil vom 15.10.1991 - VI ZR 314/90 = BGH NJW 1992, 302).
- BGH, 29.04.2003 - VI ZR 393/02
Ersatz von Reparaturkosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes
Auszug aus LG Köln, 04.06.2015 - 9 S 22/14
Liegt der Reparaturaufwand zwischen dem Wiederbeschaffungswert und weiteren 30 %, darf sich der Geschädigte nach der Rechtsprechung des BGH für eine Reparatur entscheiden, wenn er ein - vorliegend unstreitiges - Integritätsinteresse hat (vgl. BGH, Urteil vom 29.4. 2003 - VI ZR 393/02 = NJW 2003, 2085). - BGH, 20.06.1972 - VI ZR 61/71
Umfang des Schadensersatzes bei Unfallschäden an gebrauchten PKW
Auszug aus LG Köln, 04.06.2015 - 9 S 22/14
Dies gilt nach der Rechtsprechung des BGH in dem Fall, dass schon nach dem Kostenvoranschlag des Sachverständigen die Instandsetzungskosten über den Wert des Fahrzeugs hinausgehen - jedoch unter 130 % des Wiederbeschaffungswertes bleiben - zwar lediglich mit Einschränkungen (vgl. Urteil des BGH vom 20. Juni 1972 - VI ZR 61/71 = NJW 1972, 1800).
- AG Bergisch Gladbach, 04.06.2019 - 68 C 302/18
Unfallregulierung, Sachverständigengutachten, Kostenpauschale, Abschleppkosten
Entscheidend kommt vorliegend hinzu, dass ausweislich des beklagtenselts vorgelegten Gutachtens vom 18.05.2018 die dort festgehaltenen Vor schäden (ab Bild 19 ff., Bl. 102 ff. GA)derart offensichtlich waren, dass keine Oblie genheit zur Offenbarung bestand (vgl. LG Köln, Urteil vom 04. Juni 2015-9 S 22/14 -, Rn. 11,juris). - AG Hamburg, 14.09.2017 - 35a C 151/15
Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Prognoserisiko für Ermittlung des …
Das Risiko, dass sich die Einschätzung des Sachverständigen im Nachhinein nicht bestätigt, soll nicht zulasten des Geschädigten, sondern allein des Schädigers und seiner Haftpflichtversicherung gehen, da der Schädiger den Geschädigten in die missliche Lage gebracht hat, von Prognosen von Sachverständigen über die Reparaturwürdigkeit des Fahrzeuges abhängig zu sein (zu der Frage der falschen Prognose bzgl. des Wiederbeschaffungswertes: LG Köln, Urt. v. 4.6. 2015 - 9 S 22/14). - AG Dortmund, 15.11.2017 - 404 C 9194/16
Angemessenheit der Instandsetzungskosten durch den Schädiger bei Überschreiten …
Das Prognoserisiko trägt nach der ständigen Rechtsprechung (vgl. nur BGH NJW 1972, 1800; LG Köln r + s 2016, 105) der Schädiger.